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Ein Leitfaden zum Teppichkauf, zur Werterhaltung und zum richtigen Verständnis von Teppichen
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Einkauf in den orientalischen Ursprungsländern

Nirgendwo wird bei Teppichkäufen mehr Geld verloren, als bei den vermeintlich so billigen Einkäufen in den Ursprungsländern. Die Erfahrung lehrt: Im Urlaub ist die Stimmung herrlich, das Geld sitzt locker, die Überzeugungskraft der Orientalen ist grandios, die Vernunft ist manchmal zu Hause geblieben, der Hausverstand verdrängt oder vergessen. Fragen Sie Sachverständige für Orientteppiche in Ihrer Nähe. Jeder kann Ihnen viele Geschichten über Betrügereien im Orient erzählen. Dass solche Betrügereien aber funktionieren konnten, hing und hängt auch immer mit jenen zusammen, die gekauft haben. Daher kann es nie genug Misstrauen geben.

Besondere Vorsicht ist bei „spektakulär billigen“ Reisen geboten, die oft als „Einladungen“ im Postfach liegen. Diese „billigen“ Reisen sind Werbefahrten, die durch restlos verteuerte Einkäufe finanziert werden. Tausende Betroffene in Österreich und Deutschland sind beispielsweise um € 150,-- oder € 200,-- eine Woche in die Türkei gereist, haben dann aber einen Teppich um € 10.000,-- und noch viel mehr gekauft, den sie zu Hause viel billiger bekommen hätten. Das schöne Reiseland Türkei erfährt durch Betrügereien, über die schon oft in Medien berichtet und bei Gerichten gestritten wurde, trübe Schleier.

Die Wirtschaftskammer und die österreichischen Sachverständigen können Ihnen einige wertvolle und wirklich billige Tips geben. Wenn Sie in ein verlockendes „Einkaufsparadies“ des Orients, in dem alles angeblich so viel billiger sein soll als im Rest der Welt, gezerrt werden und zu einem Kauf überredet werden sollen, dann bitte handeln Sie wie folgt:

  1. Lassen Sie sich nicht überrumpeln! Zahlen Sie nichts an, geben Sie keine Kreditkarte als Sicherheit, gehen Sie keine Zahlungsverpflichtungen ein.
  2. Halten Sie im Kaufvertrag fest, dass Sie die Teppiche nur dann in Österreich übernehmen müssen, wenn diese von einem Sachverständigen Ihrer Wahl im Wert und der Herkunft bestätigt worden sind.
  3. Verlangen Sie den Nachweis einer ordentlichen Verzollung in Österreich, mit korrekter Bezahlung der Einfuhrumsatzsteuer.
  4. Machen Sie Ihr Rücktrittsrecht geltend. Sowohl das EU-Recht, als auch im Besonderen das vorbildliche türkische Konsumentenschutzrecht, das noch strenger und konsumentenfreundlicher ist, sehen ein Rücktrittsrecht bei Überrumpelung vor. Laut Artikel 9 des türkischen Konsumenten­schutzgesetzes muss Sie jedes Unternehmen, das Ihnen Teppiche in der Türkei verkaufen will, über das Rücktrittsrecht in schriftlicher Form informieren. Das Rücktrittsrecht gilt laut Gesetz sieben Tage, im Rah­men derer Sie jederzeit vom Kauf zurücktreten können. Eine Verlän­gerung der Frist kann individuell vereinbart werden. Bestehen Sie auf die schriftliche Information über Ihr Rücktrittsrecht, die Ihnen als Stan­dard-Formular vorgelegt werden muss! (siehe http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318881825833).

Sollten Sie die Punkte 1 bis 4 nicht befolgt haben, von Ihrem Rücktrittsrecht nicht Gebrauch gemacht haben und der Teppich zu Ihnen nach Hause geliefert worden sein, sollte der Teppich von einem Sachverständigen überprüft worden sein und sich herausstellen, dass der Teppich überzahlt worden ist, dann haben Sie noch immer rechtliche Möglichkeiten. Nach österreichischem Konsumentenschutzrecht hätten Sie mit Bezug auf das Faktum der Werbefahrt die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Kaufvertrags vom Kauf zurückzutreten. Eine der billigsten Möglichkeiten war und ist, wie sich in vielen Fällen schon gezeigt hat, das Reisebüro, das Sie in das Urlaubsland gebracht hat, zu kontaktieren und mit dem Sachverhalt zu konfrontieren. Dies hat in vielen Fällen zu einer überraschend schnellen Retournierung der Anzahlung und zur Wandlung des Kaufs (d.h. der Teppich wurde abgeholt, die Anzahlung wurde retourniert) geführt. Wenn diese Kontaktnahme ohne Erfolg bleibt, dann können Sie den Klagweg beschreiten. Basis desselben sollte aber immer ein Gutachten eines gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen sein. Nach der erwähnten 14-tägigen Frist können Sie den Kaufvertrag zivilrechtlich bekämpfen. In diesem Fall wird Ihre Argumentation aber entscheidend sein. Denn es wird bei Gericht zu erörtern sein, auf welcher Handelsebene Sie sich wähnten. Es macht nämlich einen Unterschied in der Bewertung, ob Sie einen Teppich z.B. in einer Manufaktur, in einem Teppichgeschäft, in der Zollfreizone, etc. gekauft haben. So haben z.B. viele Betrogene klargestellt, dass ihre Kaufentscheidung maßgeblich davon beeinflusst war, dass sie in einer „Manufaktur“ waren und Ihnen glaubhaft erklärt wurde, dass sie beim Erzeuger besonders billig einkaufen würden. In einem solchen Fall wäre vom Sachverständigen in der Schätzung des Teppichs die Bewertungsebene Erzeugerpreis zuzüglich Transport- und Versicherungskosten zuzüglich Mwst. anzusetzen (Siehe „Werte“).

Wenn Sie die Punkte 1 bis 4 befolgt haben, dann wird Ihnen aber der vermeintlich so billige Teppich mit größter Wahrscheinlichkeit nie geliefert werden. Warum wohl? Um das zu verstehen, gebe ich Ihnen hier noch ein paar Hintergrundinformationen, die aus Jahre-langer Tätigkeit für die österreichischen Zollbehörden und aus vielen, Branchen-spezifischen Beobachtungen herrühren. Viele glitzernde Einkaufstempel und sogenannte „Manufakturen“ arbeiten mit den Organisatoren dieser Werbefahrten zusammen, d.h. der Charterflug, die Rundreise, das Hotel und der Einkaufstempel bilden ein System. Von allem Anfang ist der Besuch von Teppichgeschäften, sog. „Manufakturen“, Leder- und Schmuckgeschäften geplant, wo durch restlos überteuerte Käufe die vermeintlich billigen Fahrten finanziert werden. Berauscht durch die gute Stimmung wird dann so mancher Reisender leichtsinnig. Immer wieder hört man von Zeugen, dass die in manche Einkaufstempel entführten und dort überrumpelten Reisenden in fröhliche Stimmung „entgleiten“. Der Verdacht, dass das Gemüt durch Stimulanzien aufgehellt wird, wurde daher schon sehr oft geäußert.

Die Forderung nach dem Nachweis der ordentlichen Einfuhr in Österreich ist deshalb so wichtig, weil dies nämlich in den meisten Fällen nicht geschieht. In den beiden letzten Jahrzehnten wurden sehr viele Abgaben- und Steuerhinterziehungen im Zusammenhang mit dem Import von Teppichen, die im Touristenhandel verkauft wurden, aufgedeckt. Die Importe erfolgten in irgendeinem EU-Land und werden dann innerhalb der EU distribuiert. Das Problem dabei: Die Teppiche wurden sehr, sehr oft unterfakturiert importiert.

Wenn Sie einen Teppich im Touristenhandel erwerben, dann wird Ihnen in Einkaufstempeln der Werbefahrten immer ein verlockendes Service angeboten: Frei Haus. Das heißt, Sie müssen sich nicht um die unangenehmen Probleme mit den Behörden, mit dem Zoll, etc. herumschlagen. Mit anderen Worten: Der Kaufpreis beinhaltet laut Kaufvertrag auch den Transport nach Österreich und die Verzollung, die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer, etc. Wenn Sie nun z.B. einen Teppich um € 6.000,- erwerben, dann müsste dieser Teppich bei den österreichischen Zollbehörden auch entsprechend verzollt werden. Wenn man einen zuzubilligenden Anteil für Transport-, Zustell- und Versicherungskosten in Abzug bringt, wäre die Basis für die Verzollung und die Entrichtung der österreichischen Einfuhrumsatzsteuer in diesem Fall etwa € 4.700,–. Um diesen Betrag müsste dieser Teppich bei der Einfuhr angemeldet werden. Die Einfuhrumsatzsteuer würde in diesem Fall € 940,-- betragen. Die Erfahrung der damit befassten Spezialisten zeigt, dass – um bei diesem Beispiel zu bleiben - der Teppich statt dessen sehr oft nur um z.B. € 1.000,- oder noch weniger importiert wird – der typische Fall der Unterfakturierung, um Steuern und Abgaben zu sparen. Man könnte auch sagen: Nicht nur Sie als gutgläubiger Konsument und fröhlicher Reisender werden betrogen, auch der Staat wird hintergegangen – und das in riesigen Dimensionen. Die aufgedeckten Schäden gehen in zig Millionen Euro. Das wissen natürlich auch jene, die hinter diesen Betrügereien stehen. Daher wird man Ihrer Forderung nach einem Nachweis der ordentlichen, vertragskonformen Einfuhr der Teppiche nicht nachkommen. Und hierin liegt eine Ihrer starken Positionen, wenn Sie nach der Reise zu Hause angekommen sind und sachlich über ihren Leichtsinn im Urlaub reflektieren.

Fällt Ihnen etwas auf? Wenn Sie im österreichischen Handel einkaufen, können Sie davon ausgehen, dass solche subtilen Formen der Abgaben- und Steuerersparnis (man könnte auch sagen des Betrugs am Sozialstaat) nicht möglich sind. Der heimische Handel importiert Teppiche entweder vom Großhandel oder von den echten Erzeugern im Orient in großen Mengen, das Geld hierfür wird über Banken überwiesen, die österreichischen Zoll- und Finanzbehörden verfügen über genügend Fachkräfte, die erkennen können, ob die in den Rechnungen angeführten Werte korrekt sind. Eine Unterfakturierung ist unmöglich. Und bei einem Kauf im österreichischen Handel tragen Sie mit Ihrer Steuerleistung auch zum Erhalt unseres Staates und Gemeinwohls bei.

Wenn Sie aber im Urlaub einen Teppich kaufen wollen, dann halten Sie sich an die oben angeführten Empfehlungen in Punkt 1 bis 4. Sie werden sich viel Ärger und Geld ersparen. Ansonsten kann ich Ihnen nur empfehlen: Genießen Sie Ihren Urlaub und ersparen Sie sich viel Ärger.

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